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Pflichtmeitragszeiten für Kindererziehung erhalten feste Werte, die dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entsprechen. Für Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung neben sonstigen Beitragszeiten werden Entgeltpunkte insgesamt nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.