Pflichtmeitragszeiten für Kindererziehung erhalten feste Werte, die dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entsprechen. Für Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung neben sonstigen Beitragszeiten werden Entgeltpunkte insgesamt nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.